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Irrationale Diskussion über Glyphosateinsatz

Landwirtschaftskammer OÖ: Statt Anwendungs- wäre ein Importverbot für mit Glyphosat behandelte Lebensmittel zu beschließen.

Der allgemeine Erregungszustand beim Thema Glyphosat führt offenbar dazu, dass die sachliche Auseinandersetzung beeinträchtigt und intelligente Argumente sowie inhaltliche Zusammenhänge offenbar keine Rolle mehr spielen. „Anders ist der skurrile Entschließungsantrag, der diese Woche im Parlament zum Thema Glyphosat eingebracht wurde, nicht zu erklären“, betont Landwirtschaftskammer-Präsidentin Michaela Langer-Weninger.

Der neuerliche Vorstoß Glyphosat - trotz gültiger EU-Zulassung sowie entgegen rechtlicher Bedenken des Bundeskanzleramtes - ausschließlich in Österreich zu verbieten, wurde folgendermaßen begründet:

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat mehrfach Studien durchgeführt, wonach der Wirkstoff Glyphosat in Nahrungsmitteln oder Alltagsprodukten nachgewiesen werden konnte (vgl. z.B. hier für Bier https://www.konsument.at/glyphosat042018 oder hier für Babywindeln: https://vki.at/test-windeln-112018). Unter anderem aufgrund solcher Studienergebnisse hat der österreichische Nationalrat sowie der österreichische Bundesrat im Juli 2019 mit überwältigender Mehrheit beschlossen, dass das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat ab 1.1.2020 verboten sein soll. Glyphosat wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als wahrscheinlich krebserregend eingestuft.

So weit so schlecht:
Genau das, nämlich Glyphosat in Windeln oder im Bier – wird aber ein österreichisches Inverkehrbringungsverbot von Glyphosat nicht verhindern. Denn in Windeln vorkommende Glyphosatspuren stammen aus der Baumwolle – mit Sicherheit kein österreichisches Produkt. Glyphosatspuren im Bier wiederum kommen mit hoher Wahrscheinlichkeit von ausländischer Braugerste, die mit Glyphosat zur Erntebeschleunigung behandelt wurde. Diese Behandlung ist in Österreich seit Jahren verboten.
Beides also Themen, die mit der Glyphosatanwendung in Österreich nicht das Geringste zu tun haben. Verhindern könnte man Glyphosat in Windeln oder Bier nur mit strikten flächendeckenden Kontrollen an der Grenze und Importverboten. Gesetzesinitiativen dieser Art kann man selbst bei positiver Bewertung nur mehr unter der Rubrik „Populismus“ einordnen.

Die Dramatik liegt aber darin, dass damit die heimischen Bauernfamilien erneut einem massiven wirtschaftlichen Wettbewerbsnachteil ausgesetzt würden und vor allem erosionsschützende Maßnahmen zurückgedrängt werden. Schon die derzeitigen Anwendungsregelungen in Österreich stellen sicher, dass der Pflanzenschutzwirkstoff Glyphosat keinesfalls in österreichische Lebensmittel gelangen kann. Um die im Nationalratsantrag angeführten Ziele zu erreichen, wäre daher kein Anwendungsverbot in Österreich, sondern ein generelles Importverbot für mit Glyphosat behandelte Lebensmittel zu beschließen. Auch ein derartiges Verbot müsste wohl auf EU-Ebene geregelt werden.“, zeigt Präsidentin Langer-Weninger auf.