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Neue Transparenzvorschriften: detaillierte Regelungen für Interessenträger

Die neue Verordnung, mit der die Transparenz der Risikobewertung in der Lebensmittelkette erhöht werden soll, tritt am 27. März 2021 in Kraft. Im Rahmen des Umsetzungsprozesses hat die EFSA detaillierte Regelungen dazu veröffentlicht, wie die neuen Vorschriften und Maßnahmen, die in der Verordnung festgelegt sind, in der Praxis funktionieren werden. Die Regelungen richten sich in erster Linie an die Interessenträger der EFSA, etwa an Antragsteller, die Lebensmittel auf den EU-Markt bringen möchten.

Die „Praktischen Regelungen“ zur Umsetzung der Verordnung werden den Interessenträgern helfen, besser zu verstehen, wie sich die neuen Verfahren und Instrumente auf sie auswirken und welche Anpassungen sie vornehmen müssen, um in der neuen Umgebung wirksam operieren zu können. Die Regelungen wurden im Anschluss an eine umfassende Konsultation der Interessenträger, der Europäischen Kommission und der EU-Mitgliedstaaten im Laufe des Jahres 2020 erstellt.

Sie beziehen sich auf Bereiche wie proaktive Transparenz, Vertraulichkeit, Meldung von Studien, Beratung vor der Antragseinreichung und Konsultation Dritter. Die EFSA hat bereits praktische Regelungen zur Bearbeitung von Anträgen auf Zugang zu Dokumenten veröffentlicht, die sich in ihrem Besitz befinden.

Zur weiteren Unterstützung der Interessenträger bei ihrer Vorbereitung auf die neuen Regelungen wird die EFSA in den kommenden Wochen und Monaten eine Reihe von unterstützenden Materialien wie animierte Tutorials erstellen und eine Reihe von Schulungen abhalten. Ein Kalender mit den geplanten Tätigkeiten ist auf der EFSA-Website zu finden.

Mit der neuen Verordnung sollen die Transparenz der Risikobewertung in der Lebensmittelkette erhöht, die Zuverlässigkeit, Objektivität und Unabhängigkeit der der EFSA vorgelegten wissenschaftlichen Studien gestärkt und die Organisationsführung der EFSA konsolidiert werden, um ihre Zukunftsfähigkeit zu sichern. Sie wurde als Reaktion auf eine Europäische Bürgerinitiative zu Pestiziden und auf die Ergebnisse der Überprüfung der Verordnung über das allgemeine Lebensmittelrecht entwickelt, die im Januar 2018 abgeschlossen wurde.

Weitere Information finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.