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Das „Genehmigungsverfahren am Beispiel Glyphosat“

Glyphosat ist in der EU bis 15. Dezember 2022 zugelassen. Die EU-Zulassung  erfolgt in einem umfangreichen Verfahren, in dem verschiedenste kompetente und fachkundige Stellen den Wirkstoff gründlich wissenschaftlich prüfen.Nach einem positiven Votum einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedstaaten wurde die EU-Zulassung für Glyphosat am 12. Dezember 2017 durch die EU-Kommission um fünf Jahre verlängert. Dies bedeutet, dass Glyphosat als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln bis 15. Dezember 2022 in der EU verwendet werden darf. Jedes Pflanzenschutzmittel muss jedoch in den jeweiligen EU-Ländern von den zuständigen Behörden zugelassen und vorab auf ihre Sicherheit untersucht werden. Pflanzenschutzmittel werden auch Pestizide genannt.Laut EU-Recht muss die Zulassung aller Wirkstoffe regelmäßig überprüft werden; üblicherweise ist ein EU-Mitgliedstaat als sogenannter Berichterstatter für die wissenschaftliche Bewertung des Wirkstoffs zuständig. Diese Bewertung wird anschließend von den zuständigen Behörden aller anderen EU-Mitgliedstaaten validiert. Das gesamte Verfahren wird von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) überwacht. Angesichts der großen Anzahl auszuwertender Studien und des damit einhergehenden Arbeitsaufwands haben die Mitgliedstaaten im Fall von Glyphosat beschlossen, eine Gruppe gemeinsamer Berichterstatter zu bilden. Diese sogenannte Bewertungsgruppe für Glyphosat (AGG) umfasst Frankreich, Ungarn, die Niederlande und Schweden und wurde im April 2019 gegründet.Laut EU-Vorschriften müssen Unternehmen, die den Erhalt der Glyphosat-Zulassung unterstützen, drei Jahre vor Ablauf der Zulassung (d. h. bis 15. Dezember 2019) bei der EU-Kommission einen Antrag auf Wiederzulassung einreichen. In der Folge wurde der AGG und EFSA bis 15. Juni 2020 ein Dossier mit Hunderten Studien und Tausenden Fachartikeln zu Glyphosat, seiner Sicherheit sowie seiner Verwendung vorgelegt. Nach Prüfung des Dossiers auf Vollständigkeit werden die zuständigen Landesbehörden der AGG-Mitgliedstaaten die enthaltenen Studien sowie Fachartikel prüfen und einen Entwurf für einen Bericht zur Bewertung der Wiederzulassung (RAR) vorbereiten. Angesichts des in den EU-Vorschriften vorgegebenen Zeitrahmens sollte der RAR für Glyphosat im Juli 2021 abgeschlossen sein.

Danach steht der Bericht für einen bestimmten Zeitraum zur öffentlichen Konsultation frei, sodass jeder den Inhalt des RAR online kommentieren kann. Der Bericht wird anschließend an die EFSA und die restlichen EU-Mitgliedstaaten zur Begutachtung versendet. Danach veröffentlicht die EFSA ihre Schlussfolgerungen zur Sicherheit von Glyphosat und schickt diese an die Generaldirektion für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Europäischen Kommission. Auf Basis der wissenschaftlichen Schlussfolgerungen der EFSA formuliert die Europäische Kommission einen Gesetzesvorschlag für die Wiederzulassung oder Nicht-Wiederzulassung von Glyphosat. Der Gesetzesvorschlag wird in einem Ausschuss unter Leitung der Europäischen Kommission diskutiert, an dem Experten aus allen EU-Mitgliedstaaten teilnehmen. Sie entscheiden schließlich, ob Glyphosat in der EU erneut zugelassen wird. Ein positives Votum erfordert eine qualifizierte Mehrheit an Mitgliedstaaten, die für den Wirkstoff Glyphosat stimmen. Produkte mit einem bestimmten Wirkstoff können erst dann in den einzelnen Mitgliedstaaten für ihren vorgesehenen Zweck (wieder-)zugelassen werden, wenn die Wiederzulassung des betreffenden Wirkstoffs erfolgreich war. Glyphosat ist derzeit bis zum 15. Dezember 2022 für den Einsatz als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln in der EU genehmigt. Das Verfahren zur Erneuerung der Genehmigung von Glyphosat wurde im Dezember 2019 begonnen. Gemäß den aktuellen Planungen wird es im Jahr 2021 die Möglichkeit geben, sich daran aktiv zu beteiligen.

 Diese Abhandlung wurde von der Glyphosate Renewal Group (GRG) , einem Zusammenschluss aus Unternehmen, die sich für eine Zulassung des Wirkstoffs Glyphosat in der EU  stark machen veröffentlicht.