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Glyphosat: EFSA und ECHA starten Konsultationen

Die EFSA und die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) haben parallele Konsultationen zu den ersten wissenschaftlichen Bewertungen von Glyphosat gestartet. Die Konsultationen dauern 60 Tage, und alle interessierten Kreise sind aufgerufen, Beiträge einzureichen.
Im Rahmen der parallelen Konsultationen wird die EFSA Rückmeldungen zum Bewertungsbericht zur Erneuerung der Genehmigung von Glyphosat einholen. Die Konsultation der ECHA bezieht sich auf den Bericht über die harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung.
Die ersten wissenschaftlichen Bewertungen, die heute zur Konsultation gestellt werden, wurden beide von der Bewertungsgruppe für Glyphosat (Assessment Group on Glyphosate, AGG) erstellt, der die zuständigen nationalen Behörden Frankreichs, der Niederlande, Schwedens und Ungarns angehören.
In ihren Bemühungen um Transparenz möchten EFSA und ECHA die Bürgerinnen und Bürger sowie Interessengruppen so nah wie möglich an die Arbeit der Behörden heranführen. Alle interessierten Kreise sind aufgerufen, sich an den Konsultationen zu beteiligen und einschlägige Anmerkungen oder wissenschaftliche Informationen und Daten einzureichen. Die Konsultationen laufen 60 Tage, und alle Anmerkungen werden nach Abschluss der Konsultationen auf den Websites der beiden Behörden veröffentlicht.
Im Anschluss an die Konsultationen wird jede Behörde die für ihr jeweiliges Verfahren relevanten Anmerkungen zusammentragen. Für das Verfahren der harmonisierten Einstufung werden die Bewertungsgruppe für Glyphosat und der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der ECHA die eingereichten Anmerkungen und Daten betrachten. Ihre Erwägungen werden bei der Ausarbeitung der Stellungnahme des RAC zur Einstufung von Glyphosat gemäß der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) berücksichtigt.
Die Einstufung von Chemikalien basiert ausschließlich auf den gefährlichen Eigenschaften eines Stoffs und berücksichtigt nicht die Verwendung oder die Wahrscheinlichkeit einer Exposition gegenüber diesem Stoff. Die Exposition wird bei der Risikobewertung von Pestizidwirkstoffen berücksichtigt, die von der EFSA geleitet wird.
Glyphosat ist derzeit einheitlich als schwere Augenschädigungen verursachend und als toxisch für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung eingestuft, und zwar vor und nach der Bewertung durch die ECHA im Jahr 2017. Eine Einstufung aufgrund von Keimzellmutagenität, Karzinogenität oder Reproduktionstoxizität wurde nicht für gerechtfertigt gehalten. In der ersten wissenschaftlichen Bewertung durch die AGG wird keine Änderung der bestehenden Einstufung empfohlen.
Die EFSA wird das Ergebnis der Stellungnahme des Ausschusses für Risikobeurteilung der ECHA zur Einstufung von Glyphosat im Rahmen ihres Peer-Review-Verfahrens berücksichtigen und ihre Arbeit voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2022 abschließen. Die Europäische Kommission wird dann zusammen mit den Risikomanagern der 27 EU-Mitgliedstaaten entscheiden, ob die Genehmigung von Glyphosat zur Verwendung in der EU verlängert wird.
Hintergrund
Glyphosat ist eine chemische Substanz, die breite Verwendung in Pflanzenschutzmitteln findet. Auf Glyphosat basierende Pflanzenschutzmittel – d. h. Formulierungen, die Glyphosat, Beistoffe und weitere chemische Stoffe enthalten – werden vor allem in Landwirtschaft und Gartenbau zur Bekämpfung von Unkraut verwendet, die mit Kulturpflanzen konkurrieren.
Im Jahr 2017 erteilte die Europäische Kommission eine fünfjährige Genehmigung für Glyphosat. Seine Verwendung ist gegenwärtig bis zum 15. Dezember 2022 in der EU erlaubt. Das bedeutet, dass es bis zu diesem Zeitpunkt als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln verwendet werden kann, sofern jedes der betreffenden Mittel von den zuständigen nationalen Behörden in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten nach einer Sicherheitsbewertung zugelassen wurde.
Wenn Sie sich an der öffentlichen Konsultation beteiligen möchten, klicken Sie auf den folgenden Link:
•    Public consultation on the Assessment Report on the active substance Glyphosate