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Neonicotinoide: EFSA bewertet Notfallanwendungen bei Zuckerrüben im Zeitraum 2020-2021

Die EFSA hat ihre Bewertungen der Notfallzulassungen abgeschlossen, die elf Mitgliedstaaten der EU 2020 und 2021 für die Anwendung neonicotinoidhaltiger Insektizide bei Zuckerrüben erteilt hatten.

Die Bewertungen erstrecken sich auf 17 von Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Kroatien, Litauen, Polen, Rumänien, von der Slowakei und von Spanien erteilten Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Clothianidin, Imidacloprid, Thiamethoxam und Thiacloprid enthalten.

2018 wurde die Anwendung von Imidacloprid, Thiamethoxam und Clothianidin im Außenbereich in der EU verboten, und die Zulassung von Thiacloprid wurde 2020 nicht verlängert. Diese Maßnahmen stützten sich auf die Bewertungen der EFSA, wonach mit den drei erstgenannten Stoffen eine Gefährdung der Bienengesundheit verbunden ist und die Anwendung von Thiacloprid zu einer Verunreinigung des Grundwassers führen könnte.

2020 ersuchte die Europäische Kommission die EFSA zu prüfen, ob die von den Mitgliedstaaten erteilten Notfallzulassungen im Einklang mit der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung aufgrund „einer anders nicht abzuwehrenden Gefahr“ für Kulturpflanzen begründet waren.

Die EFSA kam zu dem Schluss, dass die Notfallzulassungen in allen 17 Fällen begründet waren, entweder weil es keine alternativen Mittel bzw. keine chemischen oder nichtchemischen Methoden gab oder weil das Risiko bestand, dass die Schädlinge gegenüber verfügbaren alternativen Mitteln resistent werden könnten.

Was hat die EFSA unternommen?

Die elf Mitgliedstaaten haben der EFSA die Originalunterlagen für die Beantragung der Notfallzulassungen sowie die vollständigen Evaluierungen, die sie vor Zulassungserteilung durchgeführt hatten, übermittelt.

Die EFSA ließ die Informationen ins Englische übersetzen und nahm anschließend eine Bewertung dieser Informationen sowie der Begründung für die Erteilung der Notfallzulassungen durch die nationalen Behörden vor.

Jeder Stoff wurde einer Evaluierung unterzogen. Dies bedeutet, dass beispielsweise zwei Evaluierungen durchgeführt wurden, wenn ein Mitgliedstaat die Anwendung von zwei Neonicotinoiden – Clothianidin und Thiamethoxam – bei Zuckerrüben genehmigt hatte. Bei den einzelnen Evaluierungen wiederum wurden Kombinationen von Stoffen/Schädlingen bewertet, z. B. Clothianidin/Blattläuse, Imidacloprid/Rübenfliege.

Die Mitgliedstaaten mussten zu allen bei der Bewertung berücksichtigten Schädlingen ein Verzeichnis vorlegen, in dem alle verfügbaren Pflanzenschutzmittel, die in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet für die Bekämpfung des betreffenden Schädlings bei Zuckerrüben zugelassen sind, und alle verfügbaren Bekämpfungsmethoden, bei denen keine Insektizide eingesetzt werden, aufgeführt sind. Ferner mussten sie Informationen über Forschungsarbeiten übermitteln, die zu diesem Zeitpunkt über die Bekämpfung der Schädlinge durchgeführt wurden bzw. geplant waren.

Methodik und Instrumente

Die Zulassungen wurden anhand eines Protokolls bewertet, das die EFSA 2017 für die Evaluierung von Anträgen auf Anwendung von Insektiziden bei einer ernsten Gefahr für die Pflanzengesundheit veröffentlicht hatte. Nach dem Protokoll sind alle verfügbaren Bekämpfungsmethoden, bei denen Insektizide eingesetzt werden bzw. bei denen keine Insektizide eingesetzt werden, in die Bewertung einzubeziehen.

Für den 30. November 2021 ist eine Informationssitzung anberaumt, in der die Arbeiten im Zusammenhang mit den Notfallzulassungen vorgestellt werden. Die EFSA wird diese Gelegenheit auch dazu nutzen, Rückmeldungen von Interessengruppen zu der Frage zu sammeln, ob ein spezielleres Instrument für die Mitgliedsstaaten zur Bewertung der Notfallzulassung von Pflanzenschutzmitteln erforderlich ist, wobei die Erfahrungen aus den beiden vorherigen Verfahren berücksichtigt werden. (Die EFSA führte 2018 eine ähnliche Reihe von Bewertungen durch.)

Mithilfe eines speziellen Instruments würde die Bewertung künftiger Anträge auf Notfallanwendung von Pflanzenschutzmitteln durch die Mitgliedstaaten verbessert; ein solches Instrument könnte auch dazu beitragen, die in der Strategie für biologische Vielfalt und in der Strategie „Vom Erzeuger zum Verbraucher“ vorgegebenen Ziele einer Verringerung des Pestizideinsatzes und der Förderung alternativer Mittel zum Schutz von Ernten vor Schädlingen und Krankheiten zu erreichen.