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Strenges Gütezeichen

Seit heuer gelten verschärfte Regeln für das Pflanzenschutzgeräte-Gütezeichen.

Dazu kommen Forderungen der ÖAIP nach Verkürzung des ersten Prüfintervalls bei

neuen Spritzen ohne Qualitätszeichen. Thomas Fussel, einer der Proponenten der

neuen Richtlinie, über die Hintergründe hierfür – und was der Landwirt davon hat.

 

BauernZeitung: Waren die Regeln

für das grüne ÖAIP-Gütezeichen zu

wenig streng?

 

FUSSEL: Das alte Regelwerk entstammt dem Jahr 2009. In die neue

Vergaberichtlinie wurden der technische Fortschritt eingearbeitet wie auch

Umwelt- und Anwenderschutz sowie Vermeidung von Abdrift deutlich stärker

berücksichtigt. Die aktuelle Fassung wurde von Fachexperten der BLT

Wieselburg, der Landwirtschaftskammer, Vertretern der Gerätehersteller

und weiteren Personen erarbeitet. Die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich

neuer Pflanzenschutzgeräte sind auf vergleichsweise geringem Niveau.

Bei einem Pflanzenschutzgerät mit dem ÖAIP-Gütezeichen hat der Landwirt

die Gewähr, dass dieser Gerätetyp von einer unabhängigen, fachkundigen

Stelle positiv bewertet worden ist und das Gerät aus technischer Fachsicht

die Anforderungen an sachkundigen Pflanzenschutz gewährleistet.

 

Das neue blauen Gütezeichen steht

nun wofür?

 

Besonderes Augenmerk wurde auf Umwelt- und Anwenderschutz oder

auch auf praktische Vorteile in der Handhabung gelegt. Für die nun zusätzliche

Typenprüfung des Gerätes erfolgen die Überprüfung des in der

Leitlinie festgehaltenen Ausstattungsumfangs sowie sämtlicher Bedienvorgänge

samt Simulation der Applikation auf modernsten Prüfständen. Werden

alle Anforderungen erfüllt, dürfen gleichwertige Geräte mit dem ÖAIP-Gütezeichen

gekennzeichnet werden.

 

Wo findet diese Typenprüfung

statt, was wird speziell kontrolliert?

 

Feldspritzgeräte werden an der Bildungswerkstatt

Mold typengeprüft.

Wichtig dabei ist etwa die Ermittlung der horizontalen Verteilgenauigkeit,

welche die gleichmäßige Applikation am Boden oder Pflanzenbewuchs

darstellt oder die Bewertung der Pumpenfördermenge, welche in Abhängigkeit

von Arbeitsbreite und Behältergröße für eine ausreichende

Rührwirkung und Mittelbereitstellung an den Düsen erforderlich ist.

Die Bewertung der Funktionstüchtigkeit des Hangausgleichs vom

Spritzgestänge ist ein weiteres wichtiges Kriterium. Sprühgeräte für

Raumkulturen überprüft die Fachgruppe Technik des Verbandes Steirischer

Erwerbsobstbauern. Zentral dabei ist die Bewertung der Gebläseluftverteilung

auf einem modernen Prüfstand. Die Ausrüstung mit bodenschonender

Bereifung ist eines

von weiteren Kriterien.

 

Wie lange darf dann ein Gerät das

Gütezeichen tragen?

 

Maximal zehn Jahre ab positivem Prüfergebnis. Das Gerät wird auf der

Homepage der ÖAIP gelistet, der Hersteller darf etwa auf Fachmessen mit

dem Gütezeichen werben.

 

Wie viel kostet es die Hersteller?

 

Der Prüfaufwand ist je nach Gerätebauart unterschiedlich. In den meisten

Fällen dauert es einen Werktag. Dabei entstehen je nach Aufwand

einmalige Kosten von knapp 1.000 Euro und laufende Kosten für die Registerführung

von 50 Euro pro Jahr je Gerätetyp, vorausgesetzt die Prüfung

ist im ersten Anlauf positiv. In Relation zu den produzierten Geräteeinheiten

bedeutet dies eine vergleichsweise geringe finanzielle Belastung für die

Hersteller im Vergleich zum Nutzen.

 

Und was hat der Landwirt davon?

 

Die Gewissheit, ein gut ausgestattetes Gerät zu erwerben, mit dem er

umwelt- und anwenderschonend Pflanzenschutz betreiben kann. Zusätzlich

verpflichtet sich der Hersteller zur Prüfung der verkehrsrechtlich

korrekten Ausstattung des Gerätes gemäß „Checkliste“ samt Schulung

zur Erstinbetriebnahme des Gerätes. Geringstmögliche Abdrift, Minimierung

von Mittelresistenz und optimale Verteilgenauigkeit sichern zudem

den Ertrag und minimieren Umweltschäden. Und dass sämtliche Bedienvorgänge

sowohl im Zuge der Applikation als auch beim nachfolgenden

Reinigungsvorgang aus geschlossener Fahrzeugkabine getätigt werden können,

bedeutet eine weitere Reduktion des Kontaminationsrisikos. Generell

sichern ordnungs- und zeitgemäße Geräte auch die entsprechende Akzeptanz

gegenüber Konsumenten und tragen zu entsprechender Rechtssicherheit

bei.

 

Neue Pflanzenschutzgeräte müssen

derzeit innerhalb von fünf Jahren ab

Kaufdatum zur erstmaligen Geräteüberprüfung.

Die ÖAIP hat in einer

Resolution deutlich ihren Wunsch

deponiert, dass diese Frist nur mehr

für Geräte mit ÖAIP-Gütezeichen gilt.

Für alle anderen soll ähnlich wie in

Deutschland eine Frist von einem

Jahr gelten. Warum?

 

Um Hersteller, die es mit der Ausstattung nicht immer so genau nehmen,

zu entsprechenden Korrekturmaßnahmen zu bewegen und Landwirte

vor unerwarteten Folgekosten zu schützen. Geräte, welche nicht

einem erforderlichen Standard entsprechen, bedeuten mitunter in deren

Verwendung ein Risiko für Anwender

und Umwelt. Kostenvorteile beim Neukauf stehen bei unzureichender

Geräteausführung erhebliche Nachteile in der nachfolgenden laufenden

Verwendung gegenüber. Fünf Jahre sind für derartige Geräte ein deutlich

zu langer Zeitraum ohne Überprüfung.

 

Noch ist das Geräteregister mit

ÖAIP-Gütezeichen mit zwölf Typen

von zwei Herstellern überschaubar.

Wie viele werden es am Ende des

Jahres sein?

 

Wir sind mit Jahreswechsel bei null gestartet, die Liste wird sich nach und

nach erweitern. Und weil es sich um ein Qualitätssiegel für besonders gut

ausgestattete Geräte handelt, erwarten wir auch nicht, dass jeder Hersteller

dieses für alle seine Gerätetypen beantragen wird oder überhaupt die

Prüfung schafft. Die Prüfstellen haben zudem auch nicht die Kapazität, um

binnen kurzer Zeit viele Geräte auf Herz und Nieren zu prüfen. Der Anfang

ist einmal gemacht. Wir hoffen aber auf zumindest zehn Hersteller

und eine entsprechende Anzahl von Gerätetypen im Register.