Aktuelles

Resolution zur Funktionsprüfung von Pflanzenschutzgeräten in Österreich

Funktionstüchtige und ordnungsgemäß eingestellte Pflanzenschutzgeräte sind die Voraussetzung für einen zielgerichteten und umweltverträglichen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft,

sowohl in der integrierten, als auch in der biologischen Produktionsweise.  

In Österreich müssen in Gebrauch befindliche Pflanzenschutzgeräte gemäß den landesgesetzlichen Regelungen zukünftig alle drei Jahre von autorisierten Werkstätten auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden.

 

Bei Neugeräten hat nach den derzeitigen Vorgaben die erste Überprüfung auf Funktionstüchtigkeit erst innerhalb von fünf Jahren nach dem Kauf zu erfolgen. Mit dieser Regelung können Neugeräte fünf Saisonen lang eingesetzt werden, ohne je eine Prüfung auf Funktionstüchtigkeit durchlaufen zu haben.


Diese Regelung führt in der Praxis sogar dazu, dass bei billigen Pflanzenschutzgeräten als Verkaufsargument vorgebracht wird, das Neugerät dann nach fünf Jahren keiner Funktionsprüfung (mit offenem Ausgang) zu unterziehen, sondern stattdessen wieder ein billiges (allerdings in der Funktion ungeprüftes) Neugerät anzuschaffen. In solchen Fällen würde Pflanzenschutz dauerhaft ohne überprüfte Geräte betrieben.

 

Dies kann nicht im Sinne des integrierten Pflanzenschutzes und der Gesetzgeber sein, widerspricht dem Gedanken der Nachhaltigkeit und birgt aus der Sicht der ÖAIP ein großes Risiko für Anwender, Konsumenten und die Umwelt.

Die Jahreshauptversammlung der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für integrierten Pflanzenschutz möchte auf diesen Umstand aufmerksam machen und teilt dazu mit:

 

Die neue Leitlinie der ÖAIP für die technische Ausstattung von Pflanzenschutzgeräten zum Erlangen einer Gütezeichenberechtigung wurde von österreichweit anerkannten Experten erarbeitet und ist ab 01.01.2020 gültig.
 

Diese Leitlinie verlangt zwingend eine strenge Typenprüfung der einzelnen Gerätetypen  durch die Bildungswerkstatt Mold, den Verband Steirischer Erwerbsobstbauern bzw. den Weinbauverband Steiermark.

 

Darüber hinaus schreibt die Leitlinie eine Reihe von zusätzlichen Ausstattungs- und Funktionsmerkmale vor, die zum Schutz der Umwelt, der Anwender und Konsumenten beitragen.


Die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für integrierten Pflanzenschutz ersucht die verantwortliche Gesetzgebung, für Pflanzenschutzgeräte, die ab 01.01.2020 angekauft werden, den Prüfintervall gemäß dem folgenden Vorschlag abzuändern:

Pflanzenschutzgeräte ohne ÖAIP-Gütezeichenberechtigung sollen, ähnlich wie in der Bundesrepublik Deutschland, innerhalb einer Frist von einem Jahr ab Kaufdatum zur erstmaligen Geräteüberprüfung verpflichtet werden.

Pflanzenschutzgeräte mit ÖAIP-Gütezeichenberechtigung sollen, ähnlich wie bei der Regelung für in Gebrauch befindliche Geräte, innerhalb von drei Jahren ab Kaufdatum zur erstmaligen Geräteüberprüfung verpflichtet werden.

Diese Regelung würde den Ländern keine zusätzlichen Kosten verursachen, allerdings einen wichtigen Beitrag für eine zielgerichtete und umweltverträgliche Ausbringung von Pflanzenschutzmittel zum Schutz der Anwender, Konsumenten

und der Umwelt leisten.

Die vorliegende Resolution wurde durch die Jahreshauptversammlung der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für integrierten Pflanzenschutz am 27.11. 2019 beschlossen.

 

Seggau, im November 2019