Über uns

 

Die Österr. Arbeitsgemeinschaft für integrierten Pflanzenschutz ist ein Verein nach öffentlichem Recht und unterliegt den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Die Arbeitsgemeinschaft wurde am 17. Feber 1959 gegründet und stellt einen Zusammenschluss von am Pflanzenschutz Interessierten dar. 

Die "Österreichische Arbeitsgemeinschaft für integrierten Pflanzenschutz" verfolgt den vorrangigen Zweck der Durchführung von wissenschaftlichen Forschungen und Erwachsenenbildung auf dem Gebiet des integrierten Pflanzenschutzes. Weiters sollen alle Vereinstätigkeiten der Verbreitung der Idee des integrierten Pflanzenschutzes, sowie von bereits definierten Maßnahmen bzw. Forschungsergebnissen dieser, im Interesse der land- und forstwirtschaftlichen, sowie gartenbaulichen Produktion durch Unterstützung aller entsprechenden Bestrebungen zum Schutze der Kulturpflanzen vor Schadorganismen in Österreich dienen.
Der Verein ist nicht auf Gewinn ausgerichtet.

  • Die Zusammenarbeit aller am integrierten Pflanzenschutz interessierten Persönlichkeiten, Organisationen und Institutionen (insbesondere Züchterverbänden, Vermehrerorganisationen, Verbänden für Spezialkulturen, der Pflanzenschutzmittel- und Geräteindustrie, Ministerien, Landesregierungen und Interessenvertretungen)
     
  • Informations- und Aufklärungstätigkeit in den Medien über Erfolg, Wirkung und Gefahren das Pflanzenschutzes
     
  • Übernahme, Förderung und Leitung von Forschungsaufträgen
     
  • Durchführung und Leitung von Projekten zur integrierten Bekämpfung von Schadorganismen im In- und Ausland (z.B. Entwicklungshilfe)
     
  • Durchführung von Pflanzenschutzversuchen und -aktionen
     
  • Mitarbeit in Fachorganisationen, sowie an fachspezifischen Studien im In- und Ausland
     
  • Veranstaltung von Pflanzenschutzfachveranstaltungen und -kongressen
     
  • Mitarbeit bei der Pflanzenschutzgesetzgebung
     
  • Unterstützung von Pflanzenschutzdiensten bei der Beschaffung von Mitteln und Einrichtungen zur Förderung des integrierten Pflanzenschutzes j)    Verleihung von Ehrenzeichen und Urkunden, insbesondere Verleihung der Ferdinand-Beran-Medaille.  
     
  • Vergabe von Gütezeichen für Pflanzenschutzgeräte an Vereinsmitglieder. 
     
  • Einrichten von Facharbeitskreisen zur Erstellung von Richtlinien (z.B. für die Vergabe von Gütezeichen) und zur Durchführung von dem Vereinszweck dienenden Aufgaben.
     
  • Die Durchführung von Forschungsaufgaben bzw. Erwachsenenbildung gemäß den Vorgaben aus dem Allgemeinen Hochschulstudiengesetz.
     
  • Die Veröffentlichung und Publikation von wissenschaftlichen Forschungsergebnissen.